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   BFH, 26.05.2010 - V B 70/09   

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https://dejure.org/2010,4641
BFH, 26.05.2010 - V B 70/09 (https://dejure.org/2010,4641)
BFH, Entscheidung vom 26.05.2010 - V B 70/09 (https://dejure.org/2010,4641)
BFH, Entscheidung vom 26. Mai 2010 - V B 70/09 (https://dejure.org/2010,4641)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Rügeverzicht bei unterlassener Richtigstellung des vorgetragenen Sachberichts in der mündlichen Verhandlung

  • openjur.de

    Rügeverzicht bei unterlassener Richtigstellung des vorgetragenen Sachberichts in der mündlichen Verhandlung

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 92 Abs 2, ZPO § 295, FGO § 76, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 96 Abs 1 S 1
    Rügeverzicht bei unterlassener Richtigstellung des vorgetragenen Sachberichts in der mündlichen Verhandlung

  • Bundesfinanzhof

    Rügeverzicht bei unterlassener Richtigstellung des vorgetragenen Sachberichts in der mündlichen Verhandlung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 92 Abs 2 FGO, § 295 ZPO, § 76 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 96 Abs 1 S 1 FGO
    Rügeverzicht bei unterlassener Richtigstellung des vorgetragenen Sachberichts in der mündlichen Verhandlung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 92 Abs 2 FGO, § 295 ZPO, § 76 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 96 Abs 1 S 1 FGO
    Rügeverzicht bei unterlassener Richtigstellung des vorgetragenen Sachberichts in der mündlichen Verhandlung

  • rewis.io

    Rügeverzicht bei unterlassener Richtigstellung des vorgetragenen Sachberichts in der mündlichen Verhandlung

  • ra.de
  • rewis.io

    Rügeverzicht bei unterlassener Richtigstellung des vorgetragenen Sachberichts in der mündlichen Verhandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Objektiver Zusammenhang geltend gemachter Leistungsbezüge aus der Tätigkeit in einer Sozietät mit einer späteren selbstständigen Tätigkeit als Einzelanwalt; Rüge von Unzulänglichkeiten oder Unrichtigkeiten im Tatbestand eines finanzgerichtlichen Urteils in der Revision

  • datenbank.nwb.de

    Rüge eines Verfahrensfehlers; Richtigstellung des vorgetragenen Sachberichts in der mündlichen Verhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorsteuerabzugsfähigkeit der in Rechnung gestellten Kosten für eine Rechtsberatung und Rechtsvertretung; Objektiver Zusammenhang geltend gemachter Leistungsbezüge aus der Tätigkeit in einer Sozietät mit einer späteren selbstständigen Tätigkeit als Einzelanwalt; Rüge von ...

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 15.04.2008 - IX B 159/07

    Gesamtergebnis des Verfahrens - Verfahrensmangel - Tatsachenwürdigung und

    Auszug aus BFH, 26.05.2010 - V B 70/09
    Dabei ist im Allgemeinen davon auszugehen, dass ein Gericht auch denjenigen Akteninhalt und Vortrag in Erwägung gezogen hat, mit dem es sich in den schriftlichen Entscheidungsgründen nicht ausdrücklich auseinandergesetzt hat (z.B. BFH-Beschlüsse vom 19. Dezember 2007 X B 89/07, BFH/NV 2008, 599; vom 15. April 2008 IX B 159/07, BFH/NV 2008, 1341).
  • BFH, 19.05.2008 - V B 29/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Geltendmachung von Verfahrensmängeln, sachliche und

    Auszug aus BFH, 26.05.2010 - V B 70/09
    e) Soweit der Kläger rügt, das FG hätte den Rechtsstreit angesichts der schwebenden zivilrechtlichen Verfahren gemäß § 74 FGO aussetzen müssen, fehlt die Darlegung, warum diese Verfahren nach dem maßgeblichen Rechtsstandpunkt des FG vorgreiflich gewesen sein sollen und die Aussetzung des finanzgerichtlichen Verfahrens die einzig ermessensgerechte Entscheidung gewesen wäre (s. hierzu den Senatsbeschluss vom 19. Mai 2008 V B 29/07, BFH/NV 2008, 1501).
  • BFH, 16.07.2002 - IX R 28/98

    Bindungswirkung einer Zusage

    Auszug aus BFH, 26.05.2010 - V B 70/09
    Werden mit der Beschwerde Verfahrensfehler geltend gemacht, ist nach ständiger Rechtsprechung u.a. darzulegen, dass der behauptete Fehler ausgehend vom materiell-rechtlichen Standpunkt des FG, der für die Prüfung, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, maßgeblich ist, überhaupt entscheidungserheblich war (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Juli 2002 IX R 28/98, BFHE 198, 403, BStBl II 2002, 714, unter II.1.
  • BFH, 06.09.2007 - V R 16/06

    Vorsteuerabzug für Miteigentümergemeinschaften

    Auszug aus BFH, 26.05.2010 - V B 70/09
    Der Zusammenhang mit der Tätigkeit in der Sozietät reicht deswegen nicht aus, weil eine Personengesellschaft und deren Gesellschafter umsatzsteuerrechtlich ihre Unternehmerstellung jeweils eigenständig begründen müssen (Senatsurteil vom 6. September 2007 V R 16/06, BFH/NV 2008, 1710).
  • BFH, 07.04.2005 - IX B 194/03

    NZB: Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 26.05.2010 - V B 70/09
    b) Ein Verfahrensmangel i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO ist gegeben, wenn das FG seiner Überzeugungsbildung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens, also den gesamten konkretisierten Prozessstoff zugrunde gelegt hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. August 2006 IX B 184/05, BFH/NV 2007, 70; vom 7. April 2005 IX B 194/03, BFH/NV 2005, 1354, m.w.N.).
  • BFH, 05.06.2008 - IX B 249/07

    Berichtigung von Tatbestandsunrichtigkeiten - Sachaufklärung -

    Auszug aus BFH, 26.05.2010 - V B 70/09
    Denn etwaige Unzulänglichkeiten oder Unrichtigkeiten im Tatbestand des FG-Urteils hätte der Kläger mit einem Antrag auf Tatbestandsberichtigung nach § 108 FGO beim FG geltend machen müssen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 5. Juni 2008 IX B 249/07, BFH/NV 2008, 1512; vom 21. Oktober 2005 IX B 164/05, BFH/NV 2006, 340, m.w.N.).
  • BFH, 16.06.2009 - V B 154/08

    Ruhen des Verfahrens - Voraussetzungen einer Steuerhinterziehung - Bezeichnung

    Auszug aus BFH, 26.05.2010 - V B 70/09
    Zu dem in einer Beschwerdebegründung darzulegenden Inhalt gehören bei verzichtbaren Verfahrensverstößen deshalb auch Ausführungen, dass die Verletzung der Verfahrensvorschrift vom Beteiligten in der Vorinstanz rechtzeitig gerügt worden ist oder nicht gerügt werden konnte (Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz 49; vgl. Senatsbeschluss vom 16. Juni 2009 V B 154/08, BFH/NV 2009, 1597).
  • BFH, 19.12.2007 - X B 89/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Berücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens,

    Auszug aus BFH, 26.05.2010 - V B 70/09
    Dabei ist im Allgemeinen davon auszugehen, dass ein Gericht auch denjenigen Akteninhalt und Vortrag in Erwägung gezogen hat, mit dem es sich in den schriftlichen Entscheidungsgründen nicht ausdrücklich auseinandergesetzt hat (z.B. BFH-Beschlüsse vom 19. Dezember 2007 X B 89/07, BFH/NV 2008, 599; vom 15. April 2008 IX B 159/07, BFH/NV 2008, 1341).
  • BFH, 28.08.2006 - IX B 184/05

    Zulassung der Revision; Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch Übergehen von

    Auszug aus BFH, 26.05.2010 - V B 70/09
    b) Ein Verfahrensmangel i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO ist gegeben, wenn das FG seiner Überzeugungsbildung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens, also den gesamten konkretisierten Prozessstoff zugrunde gelegt hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. August 2006 IX B 184/05, BFH/NV 2007, 70; vom 7. April 2005 IX B 194/03, BFH/NV 2005, 1354, m.w.N.).
  • BFH, 13.03.2009 - II B 84/08

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei behaupteten

    Auszug aus BFH, 26.05.2010 - V B 70/09
    Für die Rüge eines Verstoßes gegen das Recht, die Prozessakten einzusehen (§ 78 Abs. 1 FGO), erläutert der Kläger nicht, welche entscheidungserheblichen Umstände --unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des FG (s. unter II.1.a)-- sich aus den betreffenden Akten möglicherweise hätten ergeben können, was er nach Akteneinsicht noch vorgetragen hätte und inwiefern dieser Vortrag zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (vgl. zu diesen Begründungsanforderungen BFH-Beschlüsse vom 15. Juli 2005 I B 233/04, BFH/NV 2005, 2216; vom 13. März 2009 II B 84/08, BFH/NV 2009, 956).
  • BFH, 24.04.2007 - VIII B 251/05

    Verfahrensmangel; Verstoß gegen den Inhalt der Akten

  • BFH, 15.07.2005 - I B 233/04

    NZB: Versagung des rechtlichen Gehörs; nicht bewilligte Akteneinsicht

  • BFH, 06.11.2008 - V B 126/07

    Vertrauensschutz bei innergemeinschaftlicher Lieferung: Zur Klärbarkeit im

  • BFH, 31.10.2003 - IX B 97/03

    VuV: Einkünfteerzielungsabsicht bei mehreren Immobilien

  • BFH, 21.10.2005 - IX B 164/05

    NZB: Tatbestandsberichtigung

  • BFH, 22.05.2006 - X B 182/05

    NZB: offenbare Unrichtigkeit

  • BFH, 24.09.2015 - V R 9/14

    Anforderungen an den Vorsteuervergütungsantrag

    Mit einer vermeintlich fehlerhaften Würdigung des FG kann ein Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO jedoch nicht begründet werden (z.B. BFH-Beschluss vom 26. Mai 2010 V B 70/09, BFH/NV 2010, 1837).
  • BFH, 26.08.2021 - V R 38/20

    Insolvenzrechtliches Aufrechnungsverbot bei unberechtigtem Steuerausweis i.S. des

    Nach dem hier maßgeblichen Rechtsstandpunkt des FG (Senatsbeschluss vom 26.05.2010 - V B 70/09, BFH/NV 2010, 1837, Rz 13) hängt die Wirksamkeit der Aufrechnung, die u.a. das Bestehen der Hauptforderung voraussetzt, demnach nicht von der Entscheidung über den Einspruch gegen die Festsetzung der Umsatzsteuervergütung 2010 ab.
  • BFH, 13.12.2011 - V B 39/11

    Keine Revisionszulassung bei bloßer Behauptung einer fehlerhaften Beweiswürdigung

    Ein Verfahrensmangel i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO kann zwar gegeben sein, wenn das FG seiner Überzeugungsbildung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens, also den gesamten konkretisierten Prozessstoff zugrunde gelegt hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 26. Mai 2010 V B 70/09, BFH/NV 2010, 1837, unter II.2., und in BFH/NV 2010, 1876, unter 3.).

    Ein Verstoß des FG gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO kann aber nicht vorliegen, wenn der Beschwerdeführer geltend macht, das FG habe den ihm vorliegenden Akteninhalt nicht entsprechend seinen, des Beschwerdeführers, Vorstellungen gewürdigt oder wenn dem Beschwerdeführer die Würdigung des FG fehlerhaft erscheint (vgl. z.B. Senatsbeschluss in BFH/NV 2010, 1837).

  • BFH, 14.12.2012 - V B 19/12

    Anforderungen an den Vergütungsantrag nach § 18 Abs. 9 UStG

    § 96 FGO gebietet es nämlich nicht, alle im Einzelfall gegebenen Umstände im Urteil zu erörtern; vielmehr ist im Allgemeinen davon auszugehen, dass ein Gericht auch denjenigen Akteninhalt und Vortrag in Erwägung gezogen hat, mit dem es sich in den schriftlichen Entscheidungsgründen nicht ausdrücklich auseinandergesetzt hat (z.B. BFH-Beschluss vom 26. Mai 2010 V B 70/09, BFH/NV 2010, 1837, m.w.N.).
  • BFH, 03.08.2011 - V B 36/10

    Vorsteuerberichtigung bei nachträglicher Herabsetzung des Entgelts

    Werden mit der Beschwerde Verfahrensfehler geltend gemacht, ist nach ständiger Rechtsprechung u.a. darzulegen, dass der behauptete Fehler ausgehend vom materiell-rechtlichen Standpunkt des FG, der für die Prüfung, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, maßgeblich ist, entscheidungserheblich war (Senatsbeschluss vom 26. Mai 2010 V B 70/09, BFH/NV 2010, 1837).
  • BFH, 10.08.2011 - V B 84/10

    Auslegung einer Prüfungsanordnung

    Für das Vorliegen eines Verfahrensfehlers ist ausschließlich der materiell-rechtliche Standpunkt des FG maßgeblich (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 26. Mai 2010 V B 70/09, BFH/NV 2010, 1837).
  • BFH, 02.02.2011 - V B 141/09

    Vollständiger Erlass von Säumniszuschlägen

    Werden mit der Beschwerde Verfahrensfehler geltend gemacht, ist nach ständiger Rechtsprechung u.a. darzulegen, dass der behauptete Fehler ausgehend vom materiell-rechtlichen Standpunkt des FG, der für die Prüfung, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, maßgeblich ist, überhaupt entscheidungserheblich war (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 26. Mai 2010 V B 70/09, BFH/NV 2010, 1837).
  • BFH, 18.03.2014 - V B 24/13

    Vorsteuerabzug - Greifbare Gesetzeswidrigkeit - Sachaufklärungsrüge

    Ein Verstoß des FG gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO kann aber nicht vorliegen, wenn der Beschwerdeführer geltend macht, das FG habe den ihm vorliegenden Akteninhalt nicht entsprechend seinen Vorstellungen gewürdigt oder wenn dem Beschwerdeführer die Würdigung des FG fehlerhaft erscheint (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 26. Mai 2010 V B 70/09, BFH/NV 2010, 1837).
  • BFH, 24.11.2010 - V B 33/10

    Nichtzulassungsbeschwerde: Verfahrensfehler wegen Verletzung des § 78 FGO

    Denn für die schlüssige Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs durch einen Verstoß gegen das Akteneinsichtsrecht (§ 78 Abs. 1 FGO) ist nicht nur vorzutragen, welche entscheidungserheblichen Umstände --unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des FG-- sich aus den betreffenden, nicht eingesehenen Akten möglicherweise hätten ergeben können, sondern auch, was die Klägerin nach ausreichender Akteneinsicht noch vorgetragen hätte und inwiefern dieser Vortrag zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Mai 2010 V B 70/09, BFH/NV 2010, 1837, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 28.09.2022 - X B 144/21

    Zuständigkeit für Entscheidungen über Antrag auf Akteneinsicht

    Ein Einsichtsrecht in das Manuskript des Sachvortrags ergibt sich aus dieser Pflicht nicht (BFH-Beschluss vom 26.05.2010 - V B 70/09, BFH/NV 2010, 1837, Rz 18; Brandis in Tipke/Kruse, § 92 FGO Rz 6; Wendl in Gosch, FGO § 92 Rz 52; Gräber/Herbert, a.a.O., § 92 Rz 6).
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